Leistungen
Taxifahrten allgemein | Ich fahre Sie wohin Sie wollen! Terminabsprachen sind jedoch oft von Vorteil |
Besorgungsfahrten | Können Sie gerade nicht von Zuhause weg? Ich bringe Ihnen vorbei, was Sie gerade brauchen. |
Krankenhaus | Sie müssen ins Krankenhaus? Keine Sorge ich bringe Sie dort hin und begleite Sie bis zur Anmeldung. Bei stationären Aufnahmen zahlt die Krankenkasse die Fahrt wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen einen Transportschein ausstellt |
Arztbesuche | Ich bringe Sie zum Doktor und gerne führe ich Sie in die Praxis, wenn Sie Hilfe benötigen |
Dialysepatienten | für regelmäßige Fahrten zur Dialyse habe ich noch ein bis zwei Plätze frei |
Chemo- und Strahlentherapie Serienfahrten | Ich bringe Sie an jedes Institut, sprechen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse, die Kosten werden in der Regel übernommen |
Reha- Kurkliniken | Ich fahre Sie gerne nach vorheriger Planung an Ihren Kurort, ganz egal wo in Deutschland. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse - die Kosten für diese Fahrten werden in der Regel übernommen |
Hochzeit, Jubiläum oder sonstige Veranstaltungen ... rufen Sie mich an ... ich fahre Ihre Gäste nach Hause!
Saarland - Taxi - Tarif ab 1.1.2024
Grundpreis: 4,50 € pro Fahrt
von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr =
1. bis 2. km --- 2,90 €/km
3. bis 10. km --- 2,60 €/km
über 10 km --- 2,40 €/km
km Preis nachts über 2 km in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr kostet jeder Kilometer 2,70 €
km Preis an Sonn- und Feiertagen über 2 km in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr kostet jeder Kilometer 2,60 €
Wartezeit: 60 min = 38,00 € (bei Abrechung pro Minute)
Zuschlag für Großraumtaxi ab 5 Personen = 10,00 € pro Fahrt.
Taxifahren im Saarland
Informationen für den Fahrgast
Wie bekommt man ein Taxi?
Heranwinken einer zufällig vorbeikommenden freien Taxe (zu erkennen am beleuchteten Dachzeichen). Einsteigen am Taxihalteplatz Sie haben die freie Auswahl. Sie bestimmen, welches Taxi Sie befördern soll!!
Bestellung zu einem von Ihnen bestimmten Ort (per Telefon oder Handy).
Ihre Vorteile
· Bequemer Tür-zu-Tür-Verkehr (mit Gepäck besonders praktisch).
· Sicherheit – vor allem zu Nachtzeiten
· Möglichkeit der langfristigen Vorbestellung
· Unabhängigkeit von Zug- oder Busfahrplänen
· Ruhiges Gewissen bei Alkoholkontrollen
Was kostet ein Taxi?
Es gibt im Saarland nur einen Taxitarif (siehe oben)! Im Taxi muss die gültige Taxitarifordnung mitgeführt werden und auf Verlangen des Fahrgastes vorgelegt werden. Bei Fahrten die außerhalb der Gemeinde anfallen in der das Taxiunternehmen seinen Betriebssitz hat und nicht dahin zurückführen, kann die unbesetzte Anfahrt zum Fahrgast von der Ortsgrenze an berechnet werden. Die unbesetzte Rückfahrt zum Ausgangspunkt ist frei. Im Pflichtfahrbereich kann von diesen Beträgen weder nach unten noch nach oben abgewichen werden. Bei Fahrten über den Pflichtfahrbereich hinaus kann das Entgelt für die gesamte Fahrstrecke frei vereinbart werden.
Welche Rechte haben Sie, welche Pflichten hat der Fahrer?
Freie Taxenauswahl an allen Taxihalteplätzen - Freie Wahl des Sitzplatzes in der Taxe
Quittung
Lassen Sie sich eine Quittung geben. So haben Sie die Möglichkeit der Rückverfolgung bei später bemerkten Verlusten (Handys, Regenschirme und Geldbörsen werden oft im Taxi vergessen), aber auch ein Beweismittel bei evtl. Fahrpreisunstimmigkeiten. Die Quittung muss folgende Mindestangaben enthalten (bei Rechnungen bis € 250,-):
· Unternehmeranschrift
· Fahrzeug-Konzessionsnummer, meist mit Lochperforation eingestanzt; die Nummer muss mit der Nummer unten rechts in der Heckscheibe übereinstimmen
· Fahrpreis
· Datum
· Fahrstrecke
· Unterschrift
· Steuersatz
Rauchen des Fahrers
Es besteht ein generelles Rauchverbot. Radio bzw. Funkgerät dürfen eingeschaltet bleiben, allerdings – wenn gewünscht – in angemessener Lautstärke.
Streckenführung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Fahrer die kürzeste Strecke zu wählen. Letztendlich haben Sie auch das Recht, eine Strecke Ihrer Wahl zu verlangen (z. B. Autobahnen bei Eile).
Beförderungspflicht
Für alle Fahrzielwünsche innerhalb des Pflichtfahrbereichs Saarland. Der Pflichtfahrbereich ist das ganze Saarland.
Freie Fahrzeugwahl
Die bietet Ihnen die Möglichkeit, einem besonders freundlich erscheinenden Fahrer oder auch einem besonders gepflegtem Fahrzeug den Vorzug zu geben – auch wenn dieses nicht an erster Position am Taxihalteplatz steht. Wenn umgekehrt das Erscheinungsbild von Fahrzeug und/oder Fahrer Ihnen nicht angenehm ist (z. B. verschmutzter Innenraum oder unangenehmer Geruch), dürfen Sie auch wieder aussteigen, wenn Sie diesen Makel nicht von außen erkannt haben.
Kindersitz im Taxi
Die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer ist nicht verpflichtet, Kindersitze ständig mitzuführen. In der Regel hat ein Taxi zwei Kindersitze. Bei der Taxibestellung sollte aber der Bedarf von Kindersitzen gemeldet werden.
Taxameter
Der Taxameter ist bei allen Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs einzuschalten, nur so sind Sie auch gegen alle Eventualitäten versichert.
Wechselgeld
Der Fahrer muss in der Regel größere Geldscheine nicht wechseln können. Bitte haben Sie Verständnis. Können größere Geldscheine nicht gewechselt werden, geht dieses zu Lasten des Fahrgastes.
Gepäck
Taxen müssen bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichtes mindestens 50 kg Gepäck befördern können.
Krankenfahrten mit Taxen
Taxen können auch für Fahrten zu ambulanten oder stationären Behandlungen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur unter zwei Voraussetzungen:
1. vorherige ärztliche Verordnung
2. und vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen
Für Fahrten zu einer stationären Behandlung reicht im Regelfall eine ärztliche Verordnung aus. Überdies hat der Fahrgast grundsätzlich eine Zuzahlung zu leisten: 10% des Beförderungspreises je Fahrt (mindestens € 5,- und höchstens € 10,-) Von der Zuzahlungspflicht kann sich der Fahrgast unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Für die Befreiung ist die Krankenkasse zuständig. Für Fahrten, für die eine Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt (bei Arbeitsunfällen), reicht eine ärztliche Verordnung ebenfalls aus.
(Stand der Information: 2024)